Die türkische Flagge ist 50 cm x 70 cm groß. Es ist für den Einsatz zu Hause und in der Schule für besondere Anlässe geeignet.
Die Grundlagen der türkischen Flagge wurden durch das türkische Flaggengesetz Nr. 2994 vom 29. Mai 1936 festgelegt. Die türkische Flaggenverordnung Nr. 2/7175 vom 28. Juli 1937 und die ergänzende Verordnung Nr. 11604/2 vom 29. Juli 1939 wurden erlassen, um zu beschreiben, wie das Flaggengesetz umgesetzt werden würde. Das türkische Flaggengesetz Nr. 2893 vom 22. September 1983, das am 24. September 1983 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurde sechs Monate nach seiner Veröffentlichung erlassen. Gemäß Artikel 9 des Gesetzes Nr. 2893 wurde auch ein Gesetz veröffentlicht, das die Grundlagen der Umsetzung enthält.
Die Hauptskala ist G, die Höhe der Flagge.
A= Abstand der äußeren Kreismitte zum linken Rand = 1/2 G.
B= Äußerer Kreisdurchmesser = 1/2 G.
C= Abstand zwischen äußerem und innerem Kreismittelpunkt = 1/16 G.
D= Innner Kreisdurchmesser = 2/5 G.
E= Sternkreis - innerer Kreisabstand = 1/3 G.
F= Sternkreisdurchmesser = 1/4 G.
L= Breite der Flagge = 1 1/2 G.
M= Linker Rand, Breite des Nahtbandes (Weiß) = 1/30 G.
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